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   BAG, 20.02.1959 - 1 AZR 472/56   

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https://dejure.org/1959,217
BAG, 20.02.1959 - 1 AZR 472/56 (https://dejure.org/1959,217)
BAG, Entscheidung vom 20.02.1959 - 1 AZR 472/56 (https://dejure.org/1959,217)
BAG, Entscheidung vom 20. Februar 1959 - 1 AZR 472/56 (https://dejure.org/1959,217)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Feststellungsinteresse - Rechtliche Lage des Klägers - Beeinflußung in naher Zukunft

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Wird zitiert von ... (17)

  • BAG, 03.06.2003 - 1 AZR 349/02

    Betriebsvereinbarung - langfristige Überstundenvereinbarung und Tarifsperre -

    Ausgeschlossen ist nur, einzelne Vorfragen, bloße Elemente eines Rechtsverhältnisses oder abstrakte Rechtsfragen zum Gegenstand einer Feststellungsklage zu machen (BAG 20. Februar 1959 - 1 AZR 472/56 - AP ZPO § 256 Nr. 19; BGH 3. Mai 1977 - VI ZR 36/74 - BGHZ 68, 331).
  • BAG, 21.12.1982 - 1 AZR 411/80

    Tarifliche Friedenspflicht - Gewillkürte Prozeßstandschaft

    Ein solches rechtliches Interesse ist nur anzunehmen, wenn durch die erbetene Feststellung bereits jetzt oder in naher Zukunft die rechtliche Lage des Klägers beeinflußt werden könnte (BAG Urteil vom 20. Februar 1959 - 1 AZR 472/56 -, AP Nr. 19 zu § 256 ZPO und AP Nr. 42 zu § 256 ZPO).
  • LAG Hamm, 26.11.1998 - 4 Sa 384/98
    Ein solches rechtliches Interesse ist nur dann anzunehmen, wenn durch die erbetene Feststellung bereits jetzt oder in naher Zukunft die rechtliche Lage der Klägerin beeinflußt werden könnte ( BAG vom 20.02.1959 - 1 AZR 472/56 , AP Nr. 19 zu § 256 ZPO; BAG vom 21.12.1982 - 1 AZR 411/80 , AP Nr. 76 zu Art. 9 GG Arbeitskampf = AR-Blattei ES 170.2 Nr. 24 = "Arbeitskampf II: Entsch. 24" = EzA § 1 TVG Friedenspflicht Nr. 1 [Dütz] = SAE 1983, 217 [Heinze]; BAG vom 12.09.1984 - 1 AZR 297/82, AP Nr. 81 zu Art. 9 GG Arbeitskampf [Herschel] = AR-Blattei ES 170.2 Nr. 27 = "Arbeitskampf II: Entsch. 27" = EzA Art. 9 GG Arbeitskampf Nr. 54 [Seiter] = JZ 1985, 410 [Richardi] = SAE 1985, 33 [Scholz]), sofern dasselbe Klageziel nicht bereits mit einer Leistungsklage erreicht werden kann.
  • BAG, 03.06.2003 - 1 AZR 351/02

    Langfristige Überstundenvereinbarung und Tarifsperre - Voraussetzung für die

    Ausgeschlossen ist nur, einzelne Vorfragen, bloße Elemente eines Rechtsverhältnisses oder abstrakte Rechtsfragen zum Gegenstand einer Feststellungsklage zu machen (BAG 20. Februar 1959 - 1 AZR 472/56 - AP ZPO § 256 Nr. 19; BGH 3. Mai 1977 - VI ZR 36/74 - BGHZ 68, 331).
  • LAG Baden-Württemberg, 05.11.1998 - 19 Sa 27/97

    Auslegung eines Klagebegehrens bei mangelnder Bestimmtheit; Anforderungen an das

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  • BAG, 01.04.1987 - 4 AZR 485/86

    Vorliegen eines Feststellungsinteresses bei Höhergruppierungsfeststellungsklage

    Wirkt sich eine höhere tarifliche Mindestvergütung auf Grund eines angeblichen Anspruchs auf Höhergruppierung infolge weit übertariflicher Entlohnung nicht auf das Arbeitsverhältnis aus, ist eine Höhergruppierungsfeststellungsklage mangels Feststellungsinteresses unzulässig (Vergleiche BAG vom 20. Februar 1959 1 AZR 472/56 = AP Nr. 19 zu § 256 ZPO, vom 12. November 1959 2 AZR 650/57 = AP Nr. 24 zu § 256 ZPO, vom 8. Februar 1963 1 AZR 511/61 = AP Nr. 42 zu § 256 ZPO, vom 27. Oktober 1970 4 AZR 485/69 = AP Nr. 46 zu § 256 ZPO).

    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, daß ein Feststellungsinteresse dann nicht besteht, wenn die verlangte Feststellung den Lohnanspruch nicht verändert und eine Änderung der tariflichen Mindestentlohnung gegenwärtig und in naher Zukunft für das Arbeitsverhältnis belanglos ist (BAG vom 20. Februar 1959 - 1 AZR 472/56 -, AP Nr. 19 zu § 256 ZPO, vom 12. November 1959 - 2 AZR 650/57 -, AP Nr. 24 zu § 256 ZPO, vom 8. Februar 1963 - 1 AZR 511/61 -, AP Nr. 42 zu § 256 ZPO, vom 27. Oktober 1970 - 4 AZR 485/69 -, AP Nr. 46 zu § 256 ZPO).

  • BAG, 03.06.2003 - 1 AZR 352/02

    Langfristige Überstundenvereinbarung und Tarifsperre - Voraussetzung für die

    Ausgeschlossen ist nur, einzelne Vorfragen, bloße Elem ente eines Rechtsverhältnisses oder abstrakte Rechtsfragen zum Gegenstand einer Feststellungsklage zu machen (BAG 20. Februar 1959 -1 AZR 472/56 - A P ZPO § 256 Nr. 19; BGH 3. Mai 1977 - V IZ R 36/74 - BG HZ68, 331).
  • BAG, 26.08.2008 - 1 AZR 349/07

    Auslegung eines Sozialplans

    Ausgeschlossen ist nur, einzelne Vorfragen, bloße Elemente eines Rechtsverhältnisses oder abstrakte Rechtsfragen zum Gegenstand einer Feststellungsklage zu machen (BAG 20. Februar 1959 - 1 AZR 472/56 - AP ZPO § 256 Nr. 19; BGH 3. Mai 1977 - VI ZR 36/74 - BGHZ 68, 331).
  • BAG, 03.06.2003 - 1 AZR 350/02

    Langfristige Überstundenvereinbarung und Tarifsperre - Voraussetzung für die

    Ausgeschlossen ist nur, einzelne Vorfragen, bloße Elemente eines Rechtsverhältnisses oder abstrakte Rechtsfragen zum Gegenstand einer Feststellungsklage zu machen (BAG 20. Februar 1959 -1 AZR 472/56 - AP ZPO § 256 Nr. 19; BGH 3. Mai 1977 - VI ZR 36/74 - BGHZ 68, 331).
  • LAG Hamm, 11.03.1999 - 4 Sa 966/98

    Wirksamkeit einer Versetzung ; Vorliegen eines Unternehmensüberganges ; Begriff

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  • LAG Rheinland-Pfalz, 26.06.2009 - 9 Sa 64/09

    Vorgaben zur wöchentlichen Arbeitszeit nach Tarifvertrag für das private

  • LAG Hamm, 07.01.1999 - 4 Sa 2350/97

    Streitigkeit über die Rechtswirksamkeit einer fristgemäßen Kündigung;

  • LAG Rheinland-Pfalz, 26.06.2009 - 9 Sa 63/09

    Vorgaben zur wöchentlichen Arbeitszeit nach Tarifvertrag für das private

  • LAG Rheinland-Pfalz, 26.06.2009 - 9 Sa 62/09

    Vorgaben zur wöchentlichen Arbeitszeit nach Tarifvertrag für das private

  • LAG Rheinland-Pfalz, 25.09.2009 - 9 Sa 363/09

    Tarifauslegung - Arbeitszeitgestaltung im privaten Transport- und Verkehrsgewerbe

  • LAG Hamm, 24.02.2000 - 4 Sa 1609/99

    Streitigkeit über Abrechnungs- und Rechnungslegungspflichten; Beschäftigung eines

  • LAG Hamm, 28.10.1998 - 4 Sa 2180/96

    Umwandlung in eine ordentliche Kündigung ; Erledigung der Hauptsache im

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